Heinrich von Kleists Lebensspuren (LS 326): Unterschied zwischen den Versionen

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4. dieses, welches in der Nebenlage zurückfolgt, habe ich die
 
4. dieses, welches in der Nebenlage zurückfolgt, habe ich die
Ehre über Baron v. Knesebek und v. Pfuhl folgenden gehorsamsten
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Ehre über Baron v. ''Knesebek'' und v. ''Pfuhl'' folgenden gehorsamsten
 
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Ich habe mich in Folge dieser Weisung zu Graf Zichy begeben,
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Ich habe mich in Folge dieser Weisung zu Graf ''Zichy'' begeben,
und von demselben sowohl, als von Ritter Buol, als auch
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und von demselben sowohl, als von Ritter ''Buol,'' als auch
aus der gegen Knesebek und Pfuhl gleich bey ihrem Eintreffen
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eingeleiteten Beobachtung folgende Resultate erhoben. Knesebek
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eingeleiteten Beobachtung folgende Resultate erhoben. ''Knesebek''
ist weder dem Herrn Grafen Zichy noch Ritter v. Buol
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ist weder dem Herrn Grafen ''Zichy'' noch Ritter v. ''Buol''
 
bekannt; doch habe ich verläßlich in Erfahrung gebracht, er sey
 
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des Königs theils die Stimmung für Deutschlands Sache zu
 
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bearbeiten, theils dem Ton der Volksstimmung nachzuforschen
 
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reiset. Ihm gesellte sich v. Pfuhl bey. Er war bereits nach Versicherung
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reiset. Ihm gesellte sich v. ''Pfuhl'' bey. Er war bereits nach Versicherung
des Herrn Ritters v. Buol verwendet worden, den
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des Herrn Ritters v. ''Buol'' verwendet worden, den
 
König von Sachsen dahin zu stimmen, und der Sache
 
König von Sachsen dahin zu stimmen, und der Sache
 
Deutschlands beyzutretten, und ist in jeder Hinsicht so wie
 
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Knesebek ein rechtlicher und solider Mann.
 
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Jener in der rückfolgenden Anzeige bemerkte Kleist ist nach
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Jener in der rückfolgenden Anzeige bemerkte ''Kleist'' ist nach
der vom Ritter v. Buol erhobenen Auskunft ein Schriftsteller
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Krankheit hinderte jedoch seine bisherige Abreiße.
 
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Da nun besagter Baron Knesebeck und v. Pfuhl unbedenkliche
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Da nun besagter Baron ''Knesebeck'' und v. ''Pfuhl'' unbedenkliche
 
Leute sind, so habe ich ihre kais. Gesandtschaftspässe
 
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nach Wien vidirt, und die dortige Oberdirekzion hiervon
 
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unter Einem in die nothwendige Kenntniß gesetzt; und da
 
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heute der dem Ritter v. Buol genau bekannte auf keine Art
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verdächtige Bruder des erstem Pfuhl ebenfalls morgen nach
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verdächtige Bruder des erstem ''Pfuhl'' ebenfalls morgen nach
 
Wien mit einer Vollmacht Sr. kais. Hoheit des Erzherzogs
 
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Karl an den Grafen Nosfitz wegen Einrichtung des aus dem
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Bayreuthischen zu werbenden Corps abreißt, so säume ich
 
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''(Sembdners Quelle: Körner, Josef: H. v. Kleist und C. F. v. d. Knesebeck in Österreich. Mitteilungen d. Instituts f. österr. Geschichtsforschung. Bd. 38, 1920, S. 631-36. – Weiss, Hermann F.: Funde und Studien zu Heinrich von Kleist. Tübingen 1984, S. 208f.)''
  
 
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2013, 09:44 Uhr

Heinrich von Kleists Lebensspuren. Dokumente und Berichte der Zeitgenossen. Neu herausgegeben von Helmut Sembdner. München 1996. [In der Kleist-Literatur üblicherweise mit der Sigle LS und laufender Nummer zitiert.]


Gubernialrat Breinl an Kolowrat. Prag, 5. Mai 1809

In Folge der mir zugekommenen hohen Weisung vom 4. dieses, welches in der Nebenlage zurückfolgt, habe ich die Ehre über Baron v. Knesebek und v. Pfuhl folgenden gehorsamsten Bericht zu erstatten.

Ich habe mich in Folge dieser Weisung zu Graf Zichy begeben, und von demselben sowohl, als von Ritter Buol, als auch aus der gegen Knesebek und Pfuhl gleich bey ihrem Eintreffen eingeleiteten Beobachtung folgende Resultate erhoben. Knesebek ist weder dem Herrn Grafen Zichy noch Ritter v. Buol bekannt; doch habe ich verläßlich in Erfahrung gebracht, er sey kgl. Preußischer Obristlieutenant, der bey denen eingetrettenen traurigen Umständen als Privat gelebt, auch seinen Abschied gefodert, jedoch nicht erhalten habe, und dermalen in Aufträgen des Königs theils die Stimmung für Deutschlands Sache zu bearbeiten, theils dem Ton der Volksstimmung nachzuforschen reiset. Ihm gesellte sich v. Pfuhl bey. Er war bereits nach Versicherung des Herrn Ritters v. Buol verwendet worden, den König von Sachsen dahin zu stimmen, und der Sache Deutschlands beyzutretten, und ist in jeder Hinsicht so wie Knesebek ein rechtlicher und solider Mann.

Jener in der rückfolgenden Anzeige bemerkte Kleist ist nach der vom Ritter v. Buol erhobenen Auskunft ein Schriftsteller und für die Sache Oestreichs und Deutschlands mit Feuer eingenommen. Er erhielt von der östreichischen Gesandtschaft zu Dresden einen Paß zur Reise nach Wien, um, da sein Geist und Patriotismus mehr Nahrung und Wirkung daselbst erhalten wird, mit Nutzen arbeiten zu können. Eine eingetrettene Krankheit hinderte jedoch seine bisherige Abreiße.

Da nun besagter Baron Knesebeck und v. Pfuhl unbedenkliche Leute sind, so habe ich ihre kais. Gesandtschaftspässe nach Wien vidirt, und die dortige Oberdirekzion hiervon unter Einem in die nothwendige Kenntniß gesetzt; und da heute der dem Ritter v. Buol genau bekannte auf keine Art verdächtige Bruder des erstem Pfuhl ebenfalls morgen nach Wien mit einer Vollmacht Sr. kais. Hoheit des Erzherzogs Karl an den Grafen Nostitz wegen Einrichtung des aus dem Bayreuthischen zu werbenden Corps abreißt, so säume ich nicht, auch solches Einem hohen k. k. Landespräsidium gehorsamst anzuzeigen.

Von der k. k. Stadthauptmannschaft Prag am 5. May 1809.

In Verhinderung des k. k. Herrn Hofraths und Stadthauptmanns Breinl, Gub. Rath.

(Sembdners Quelle: Körner, Josef: H. v. Kleist und C. F. v. d. Knesebeck in Österreich. Mitteilungen d. Instituts f. österr. Geschichtsforschung. Bd. 38, 1920, S. 631-36. – Weiss, Hermann F.: Funde und Studien zu Heinrich von Kleist. Tübingen 1984, S. 208f.)


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